Erstordination:
Anamneseerhebung, ausführliche Erstbegutachtung eines Krankheits-Beschwerdebildes, Untersuchung, Einsehen vorhandener Befunde, gegebenenfalls Einleitung /Empfehlung weiterer erforderlicher diagnostischer Maßnahmen, Beratung über Behandlungsmöglichkeiten, Therapieempfehlung.
Folgeordination:
Einsehen eventuell veranlaßter weiterer Befunde, Überprüfung des Verlaufes, Therapiemodifikation.
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NLG (Nervenleitgeschwindigkeit) : zur Abklärung von Nervenschädigungen, Gefühlsstörungen, Schmerzen, Nervenverletzungen, Karpaltunnelsyndrom, Polyneuropathie, etc.
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EMG (Elektomyographie) : zur Abklärung von Muskelerkrankungen, Nervenverletzungen, Plexusschäden, Nervenwurzelschäden, etc.
Ich bin Wahlärztin, das bedeutet:
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mehr Zeit für meine Patienten
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möglichst kurze Wartezeiten in der Ordination
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möglichst schnelle Terminvergabe
Informationen zum Honorar:
Sie bekommen eine Rechnung (Honorarnote) mit einem Rückvergütungsformular für Ihre Krankenversicherung. In der Honorarnote sind die jeweiligen Leistungen laut Positionskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung angeführt.
Nach Einreichung der bezahlten Rechnung (wichtig: Originalrechnung - keine Kopie) mit dem Rückvergütungsformular bei Ihrer Versicherung erhalten Sie maximal 80% des von Ihrer Versicherung für diese Leistung vorgesehenen Kassentarifes rückerstattet (d.h. 80 % des Betrages, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten würde - nicht 80 % des Rechnungsbetrages. Die Rückerstattung kann so von knapp 10 Euro bis zum fast vollständigen Rechnungsbetrag reichen).
Informationen zur Honorarhöhe erhalten SIe bei Ihrem ersten Besuch in meiner Ordination schriftlich in Form eines Tarifblattes und grundsätzlich schon bei der (telefonischen) Anmeldung.
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Service
WAHLÄRZTIN